Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von KW Media GmbH / Sign Work Medienmanagement GbR (im Folgendem: KW Media) und dem Kunden, dem Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung.     

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, sofern KW Media diesen Bedingungen des Auftraggebers nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KW Media auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.


2. Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmebestätigung in Textform, per E-Mail oder mit einer Unterschrift zustande.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. KW Media behält sich Änderungen an seinen Lieferungen vor, soweit diese der technischen Verbesserung dienen und / oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage / des Systems als sachdienlich erweisen und für den Auftraggeber, insbesondere wenn die Qualität der Lieferung für den vorgesehenen Verwendungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird, zumutbar sind.

(3) Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(4) Verträge die über die Durchführung von Social Media Marketing und Content Marketing-Maßnahmen sowie Social Media Management sind Dienstverträge und es wird keine Gewähr für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.

(5) Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von KW Media gelieferten Leistungen und Produkte sowie Beratungen und Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Insbesondere wird der Auftraggeber nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Leistungen und Produkte für seine Ziele zu überzeugen. Entsprechendes gilt für von KW Media zu erbringende Arbeits-, Dienst-, Werk- sowie andere Leistungen.

(6) KW Media behält sich vor, angenommene Aufträge zurückzuweisen. Vor Auftragserteilung ist der Kunde verpflichtet die rechtliche Zulässigkeit selbst zu klären und stellt KW Media insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. KW Meida ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Dienstleistungen für Wettbewerber des Auftraggebers zu erbringen.


3. Entgelt und Zahlungsweise

(1) Die Nutzungen der Leistungen von KW Media erfolgt zu der jeweils gültigen Vereinbarung.

(2) Eine eventuell vereinbarte Einrichtungsgebühr ist im Monat des Vertragsbeginns oder zum vereinbartem Datum fällig. Die vereinbarte Monatspauschale wird erstmalig im Monat des Vertragsbeginns in Rechnung gestellt.

(3) Sollte KW Media kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat des Kunden vorliegen, so beträgt das Zahlungsziel immer zehn Tage, netto auf Rechnung.

(4) Bei Zahlungsverzug erhebt KW Media für die erste, vorgerichtliche Mahnung einen Kostenbetrag von EUR 10,00. Für jede weitere vorgerichtliche Mahnung wird ein Kostenbetrag von EUR 7,50 erhoben. Evtl. anfallende Rücklastschriftgebühren durch Verschulden des Auftraggebers, werden von KW Media ebenfalls in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von KW Media ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die von KW Media angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen tatsächlich nutzt oder in Anspruch nimmt.

(5) Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist – netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer – nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist Sign Work ab berechtigt, jede entstandene Leistung von den jeweiligen Portalen zu nehmen.


4. Referenzen

(1) KW Media darf den Kunden in allen Veröffentlichungen von KW Media und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. KW Media darf ferner die vertragsgegenständlichen Produkte nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.


5. Pflichten des Auftraggebers

(1) Bei Gebrauchsübergabe sowie sonstiger Vertragserfüllung/-Durchführung unterstützt der Auftraggeber KW Media im erforderlichen Umfang, soweit zumutbar. Der Auftraggeber gibt KW Media die erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die KW Media ihn bittet. Der Auftraggeber hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten der KW Media an, soweit das die Vertragserfüllung erfordert.

(2) Der Auftraggeber stellt KW Media die in die Leistungen einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung solcher Inhalte, die nicht Vertragsgegenstand sind ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit den Leistungen und Produkt verfolgten Zwecke eignet, ist KW Media nicht verpflichtet. KW Media ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit das bei ihr beauftragte Produkt mit Richtlinien etc. des Auftraggebers oder Dritter Konform geht. Nur bei offenkundigen Fehlern ist KW Media verpflichtet, den Kunden auf die Mängel des Inhalts schriftlich hinzuweisen. Darüber hinaus ist jegliche Bereitstellung von Inhalten, Zuarbeit oder Prüfung durch KW Media freiwillig und nicht Vertragsbestandteil, außer es wurde schriftlich ausgewiesen (bspw. Lizenzfreies Bildmaterial)

(3) Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbringung von Dienstleistungen zu verwendenden oder in die Produkte einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken und soweit erforderlich sonstige Rechte/Lizenzen. Zusatzmaterial von unserer Seite aus (Bilder, Texte etc. sind freiwillig sofern keine schriftlichen Nebenabreden bestehen)

(4) Der Auftraggeber garantiert KW Media, dass er an allen zur Verfügung gestellten Inhalten das ausreichende Recht hat und diese frei von datenschutzrechtlichen Einschränkungen sind. Sollte KW Media hinsichtlich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber KW Media auf erstes Anfordern freizuhalten.

(5) Bei der Betreuung von Sponsored Links-Kampagnen (z. B. Facebook Ad’s) garantiert der Auftraggeber ferner, dass die von ihm beauftragte Anzeige nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts oder des Urheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. KW Media ist nicht zur Prüfung von Anzeigen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet. Sollte KW Media hinsichtlich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber KW Media auf erstes Anfordern freizuhalten.

(6) KW Media haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstigen Beistellungen, die ihr vom Auftraggeber zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben werden.

(7) Der Auftraggeber wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Lieferung wesentlicher Umstände rechtzeitig schriftlich mitteilen.

(8) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, ist KW Media berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstandenen und von KW Meida zu belegenden Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Insbesondere gilt dies, falls die oben genannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden.

(9) Der Auftraggeber hat das Produkt / die Dienstleistung unverzüglich nach der Ablieferung/ Übergabe durch KW Media, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, KW Media unverzüglich Anzeige zu machen.

(10) Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware/Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nichterkennbar war.

(11) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware / Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(12) Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(13) Hat KW Media den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sich KW Media nicht auf die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit berufen.

(14) KW Media kann vom Auftraggeber die Abnahme verlangen, wenn KW Media das vollständige Produkt übergeben hat.

(15) Als Abnahmedatum gilt der Termin der schriftlichen Freigabeerklärung durch den Auftraggeber. Die Abnahme darf nicht unbillig verweigert werden.


6. Allgemeine Haftung

(1) Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

(2) Insbesondere besteht keine Leistungspflicht seitens KW Media für Folgeaufwendungen nach erfolgter Fehlerbeseitigung im Bereich der Daten des Auftraggebers, wie z.B. die Wiederherstellung kundenspezifischer Daten.

(3) Die Haftung für Datenverlust bei dem Auftraggeber ist, soweit KW Media dem Grunde nach haftet, auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.

(4) Soweit die Haftung der KW Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nach einem Jahr.

 

7. Als Vertragsbestandteile gelten:

(1) Die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers

(2) Das Angebot des Auftragnehmers

(3) Im Übrigen die Bestimmungen des BGB.

Weisungsfreiheit: Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeiten hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.


8. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine variable Laufzeit die Individuell im Vertrag bestimmt wird. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, wenn es nicht von einer Vertragspartei 4 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich per Brief oder per E-Mail gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, wie beispielsweise Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, bleibt unberührt.

(2) Kündigt KW Media den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann KW Media vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Aufwendungen 50 % der Summe der Monatspauschale verlangen, die ohne Kündigung der KW Media bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Auftraggeber seinerseits den Vertrag hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen richtig ausgeführten Auftrags zu verweigern.


9. Datenschutz

(1) KW Media weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der Sign Work erforderlich ist. Die Sign Work ist insbesondere berechtigt, zu Zwecken der Bonitätsprüfung Informationen von Dritten einzuholen und an Dritte weiterzugeben.

(2) KW Media ist ferner berechtigt, Dritte mit der Auslieferung der bestellten Ware und bei Verzug Dritte mit der Beitreibung der Forderungen zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben.

(3) KW Media ist berechtigt, personenbezogene Daten für Maßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden. KW Media verpflichtet sich, personenbezogene Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.

(4) Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen oder die Berichtigung von über ihn bei der Sign Work gespeicherten Daten verlangen. KW Media verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.

(5) Der Widerruf oder das Verlangen die gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich der KW Media einzusehen ist zu richten an:

service@personalaufknopfdruck.de

(6) Mit der Durchführung seiner Bestellung, stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.


10. Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(2) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegburg. KW Media ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Kaufrechtder „United Nations Convention of Contracts for the International Sale of Goods” sowie das Privatrecht wird ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.